


Verfahrensberatung für Asylantragstellende

Die Verfahrensberatung erfolgt an regulären Erstaufnahme- und Unterbringungseinrichtungen NRW.
Unsere Aufgaben:
- Unabhängige Erstinformation und Erstberatung der Flüchtlinge im Asylverfahren
- Fachliche Begleitung vor und nach der Anhörung beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge
- Verständliche Vermittlung der Inhalte des Asylgesetzes
- Stärkung der Flüchtlinge als Vorbereitung auf das Asylverfahren
- Unterstützung bei besonderem Schutzbedarf (z.B. unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen, Beachtung sozialer Gesichtspunkte und Beachtung humanitärer Kriterien)
- enge Zusammenarbeit mit dem Ausländeramt und Sozialamt
Vernetzung einzelner Initiativen der Flüchtlingshilfe, Zusammenarbeit mit ehrenamtlichen Einzelpersonen und Gruppen
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